1.Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen der Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen.

 

 

 

2.Alle Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Interessenten/Adressaten bestimmt. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag zustande, verpflichtet sich der Interessent/Adressat und der dadurch in Kenntnis gesetzte Dritte jeweils zur Erstattung der vereinbarten Provision. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

 

 

3.Ist dem Interessenten/Adressaten ein nachgewiesenes Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich (spätestens am nächsten Tag) nach Erhalt der Adresse von dem Objekt und unter Offenlegung der Informationsquelle und dem entsprechenden Nachweis mitzuteilen.

 

 

 

4.Der Maklerkunde wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten. Er ist verpflichtet, dem Makler eine Vertragsabschrift bzw. eine Kopie des Kaufvertrages vor der Beurkundung zur Durchsicht zu übersenden.

 

 

 

5.Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und beiden jeweils eine Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. MwSt. nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig stellen.

 

 

 

6. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch Nachweis und / oder Vermittlung ein Kauf-/Mietvertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar nach Anschluss an die Beurkundung fällig.

 

 

 

7.Erhält der Interessent/Adressat auf seinen Wunsch hin, die Adresse von einem Kauf-/Miet-Angebot vorab für eine Besichtigung der Lage, dann gelten unsere AGB´s und die Provisionspflicht beststeht gemäß Angebot und weiterer Inanspruchnahme unserer Dienste.

 

 

 

8.Kommt es auf Grund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Miete/Kauf) wird die ortsübliche Courtage geschuldet. Bei Vermietungen richtet sich die vertraglich vereinbarte Provision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt. nach dem Bestellerprinzip und wird bei Neu-Vermietung vom Vermieter als Besteller getragen. Bei qualifizierten, von Mietinteressenten in Auftrag gegebenen Such-Aufträgen wird die Provision bei erfolgreicher Vermittlung vom Mieter gemäß des Bestellerprinzips getragen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird, d.h. auch bei einem späteren Erwerb haftet der Empfänger der den Nachweis für das oder die Objekte erhalten hat, für die Provision im Falle eines anderweitigen Kaufabschlusses.

 

 

 

9.Die Provisionszahlung bei Kaufverträgen ist nach der Beurkundung beim Notar gemäß Rechnungsstellung über das nachgewiesene oder / und vermittelte Objekt fällig.

 

 

 

10.Gerichtsstand ist Saarbrücken.